Hygiene- und Sicherheitskonzept (Corona)

Die Herausforderungen rund um das Corona-Virus werden uns wahrscheinlich auch in das Jahr 2022 begleiten. Nachdem die meisten unserer Freizeiten 2020 und 2021 durchgeführt werden konnten, schauen wir optimistisch auf die Saison 2022.

Dank unseres guten Hygiene- und Sicherheitskonzeptes sind bislang alle gesund geblieben. Das soll auch so bleiben. Daher werden wir die dynamischen Veränderungen selbstverständlich auch im Jahr 2022 für unsere Angebote verfolgen, konstruktive Entscheidungen treffen und sichere Lösungen für unsere Freizeiten finden.

Bei konkreten Fragen wende Dich gerne an unser Referent/innen-Team.

1) Anreise

Falls dafür ein Reisebus vorgesehen ist, setzen wir die Auflagen des Busunternehmens um. Ggf. werden aufgrund der Abstandsregeln mehrere Busse eingesetzt.

Falls die Anreise in Kleinbussen oder PKW erfolgt, werden wir die bis dahin geltenden Vorgaben über erlaubte Gruppengrößen und Sicherheitsvorgaben umsetzen.

Falls für die Freizeit „Eigene Anreise“ vorgesehen ist, bitten wir die Eltern, sich über eventuell noch geltende Auflagen zu informieren, falls sie andere Kinder mitnehmen.

Bei Anreise in öffentlichen Verkehrsmitteln bitten wir darum, die dann geltenden behördlichen Sicherheitsvorgaben zu beachten.

Teilnehmende oder Mitarbeitende, die Symptome von Halsschmerzen, Husten oder Fieber aufweisen, werden aufgefordert, auch kurzfristig NICHT ANZUREISEN.


2) Unterbringung

Es gelten die Bedingungen des Hauses / der Behörden für die Unterbringung in Mehrbettzimmern (evtl. kurzfristige Änderungen einplanen)

Für jede Freizeit wird bei Bedarf ein eigenes Konzept erstellt, Mehrbettzimmer möglichst reduziert zu belegen und notfalls auch Einzelzelte anzubieten. Bei Zelten wird sichergestellt, dass Mitarbeiter ebenfalls in Zelten schlafen (Aufsichtspflicht).

In Bundesländern, in denen für Freizeiten so genannte „feste Bezugsgruppen“ (z. B. mit je zehn Personen) ohne Abstandsregeln erlaubt sind, können innerhalb dieser Gruppen auch wieder Mehrbettzimmer belegt werden.


3) Sanitäranlagen und Gemeinschaftsduschen

Es gelten die Bedingungen des Hauses /der Behörden im jeweiligen (Bundes-) Land (evtl. kurzfristige Änderungen einplanen) 

Sollten Waschbecken, Duschen oder Pissoirs aufgrund der Abstandsregeln gesperrt werden müssen, ist dies Aufgabe der Hausverwaltung. Ggf. häufigere Reinigungszeiten müssen durch entsprechende Putzdienste sichergestellt werden.

Die Maximalzahl an erlaubten Personen pro Waschraum muss an der Tür erkennbar sein und vor Benutzung mit einem Fragen in den Raum sichergestellt werden. Für die Nutzung der Waschräume am Morgen oder Abend werden bei Bedarf feste Listen und Zeiten ausgehängt.


4) Hygieneregeln

Die Freizeithäuser sind verpflichtet, diese gut sichtbar auszuhängen.

Wir werden zusätzlich regelmäßig daran erinnern und auch so etwas wie Nies- und Husten-Regeln klar kommunizieren.

Ebenfalls zusätzlich werden wir auf Händewaschen vor und nach (!) Mahlzeiten achten und das auf Kinderfreizeiten auch kontrollieren.


5) Küche und Essensausgabe

Es gelten die Bedingungen des Hauses /der Behörden im jeweiligen (Bundes-) Land (evtl. kurzfristige Änderungen einplanen) 

Bei Selbstversorgerfreizeiten orientieren wir uns an den Vorschlägen der DEHOGA für Gaststätten. Unsere Küchenmitarbeiter/innen haben alle eine Einweisung in das entsprechende Hygienekonzept erhalten.

In (Bundes-) Ländern, in denen Buffets noch nicht wieder erlaubt sind, kann das Essen z.B. durch eine Essensausgabe verteilt werden. Wir versuchen durch entsprechende Ansagen die Wegwerf-Menge dennoch gering zu halten und die Teilnehmer zu ermutigen, lieber zweimal zu gehen, als sich zu viel auftun zu lassen.


6) Speisesaal und Gruppenräume

Nach Möglichkeit sollen so viele Treffen und Mahlzeiten wie machbar im Freien stattfinden. Hier herrscht aufgrund der zirkulierenden Luft die geringste Ansteckungsgefahr überhaupt.

Bei schlechtem Wetter gilt: Falls aufgrund der Auflagen nicht die gesamte Gruppe in den Speisesaal passt, wird in versetzten Gruppen gegessen.

Bei Gruppentreffen im Haus könnte noch eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bestehen oder aufgrund der Auflagen zur Gruppenraum-Größe nur Treffen in Kleingruppen erlaubt sein. Besonderen Augenmerk richten die Mitarbeitende dabei auf das regelmäßige Lüften der Räume.


7) Spiele, Singen, Gottesdienst

Unsere Freizeitleiterinnen und -leiter sind mit zahlreichen Ideen zu coolen kontaktlosen Spielen ausgestattet worden.

Singen ist außerhalb von „festen Bezugsgruppen“ im Freien erlaubt. Dabei muss ein Abstand von 2 Metern zwischen Hausständen / Bezugsgruppen eingehalten werden (evtl. kurzfristige Änderungen einplanen).

Gottesdienste sind für die gesamte Freizeitgruppe erlaubt. Dabei sind die Abstandsregeln zwischen Hausständen / Bezugsgruppen einzuhalten. Die Regeln zu Maskentragen und Singen werden gemäß den jeweiligen Verordnungen umgesetzt.

Auch hier gilt: Nach Möglichkeit sollen so viele Treffen wie machbar im Freien stattfinden. Hier herrscht aufgrund der zirkulierenden Luft die geringste Ansteckungsgefahr überhaupt.


8) Krankheitssymptome und Erste Hilfe

Für einfache Untersuchungen oder Hilfeleistungen, die den Mindestabstand unterschreiten, hat das Freizeitteam Schutzhandschuhe und Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung.

Unsere Freizeitleiter haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Hintergrunddienst mit Ärzten zu beraten, falls vor Ort keine Hilfe erreichbar sein sollte.

Sollten wider Erwarten und trotz aller Maßnahmen Symptome auftreten, die einen Corona-Verdacht begründen, wird die entsprechende Person sofort isoliert und nach Rücksprache mit einem Arzt und den Eltern ggf. eine Testung beantragt. Alle weiteren Maßnahmen werden dann in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.


9) Teststrategie

Zum Antritt der Freizeit ist dem Freizeitleiter ein negativer Coronatest (max. 24 Stunden alt) und der vom Erziehungsberechtigtem unterschriebene Rückschein vorzulegen. Bei dem Test kann es sich um einen PCR- oder PoC-Schnelltest handeln. Auf der Freizeit selbst wird nach 3 Tage und unmittelbar vor Ende der Freizeit ein weiterer Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt (evtl. kurzfristige Änderungen einplanen

Die Schnelltests auf der Freizeit werden von CROSSOVER zur Verfügung gestellt.


10) Stornobedingungen

Bis 4 Wochen vor Beginn der Freizeit können Eltern die Anmeldung kostenfrei stornieren. Danach fallen ebenfalls keine Kosten für Sie an, falls die Freizeit doch noch aufgrund behördlicher Auflagen ausfallen muss.